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Letzte Ausfahrt GOÄ! Bürgerversicherung raubt GOÄ – Reform Geschäftsgrundlage

»Katzenjammer« bei den fachärztlichen Berufsverbänden vernimmt Dr. Wolfgang Bärtl, Sprecher des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte (BVNF), angesichts der erneut aufflammenden Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung als Preis für die Beteiligung der SPD an einer weiteren GroKo. Sollte dieser Plan einer künftigen Einheitsversicherung für Deutschland das bewährte duale Gesundheitssystem abschaffen, sei damit auch die Geschäftsgrundlage für die laufende GOÄ-Reform entfallen.

"Mit der Vision einer "GOÄ neu" hätten die Bundesärztekammer (BÄK) - Funktionäre die Ärzteschaft 12 Jahre lang vertröstet und ihr über 20 Jahre sogar den Inflationsausgleich vorenthalten. So habe die BÄK-Spitze mit der Gemeinsamen Kommission (GeKo) und den angedachten Änderungen des Paragraphenteils den jetzigen Plänen in die Hände gespielt und existenzgefährdende Honorarbedingungen für die Ärzteschaft geschaffen", so beklagt auch Ilka Enger. Jetzt laute der Auftrag "die letzte Ausfahrt vor der Bürgerversicherung zu nehmen und endlich die Reißleine zu ziehen."

Konkret erinnert Bärtl an Punkt 12 des Leitantrages vom Ärztetag in Freiburg:
„12. Die Bundesärztekammer wird die so beschriebene Neuordnung der GOÄ nur dann beim BMG als konsentiert einbringen, wenn von einer neuen Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages keine weiteren grundlegenden ordnungspolitischen Beeinträchtigungen in der privatärztlichen Versorgung vorgesehen sind. Das gilt insbesondere für den Fall, dass eine GOÄ-unabhängige Einheitsgebührenordnung geplant wird.“

Damit ausgestattet sollte Herr Montgomery im Falle einer avisierten Bürgerversicherung seine GOÄ neu sofort zurückziehen und Verantwortung übernehmen mit der klaren Ankündigung, dass die Ärzteschaft, die er vertritt, unter diesen Konditionen nicht länger arbeiten werde. Unter den Bedingungen einer Staatsmedizin müsse man einen neuen Gesellschaftsvertrag aushandeln, so fordert Bärtl Konsequenzen. 
Es ist höchste Zeit, den vormals auch vom Spitzenverband Fachärzte (SpiFa) abgelehnten Antrag des BVNF zur Vorlage und finalen Abnahme des GOÄ-Entwurfes durch den nächsten Dt. Ärztetag endlich aufzugreifen – und dieser hat die Pflicht, im Sinne der Ärzte die GOÄ-Reform in dieser Form zu unterbinden.

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