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»Verkehrte Welt? KBV-Laborreform schädigt Fachärzte – GKV-SV zieht Notbremse«

Die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angestoßene Laborreform zu Lasten der Fachärzte ist dank der Intervention des GKV-Spitzenverbandes gestoppt. Der Bundesverband niedergelassener Fachärzte (BVNF) zeigt sich „entsetzt“ über diese Fehlleistung in der KBV, sich ernsthaft für die Facharztkollegen in den Praxen einzusetzen.

Die Laborreform sollte sich für die Fachärzte in der Grundversorgung wieder einmal als teurer Rohrkrepierer entpuppen. Jetzt ziehen sogar die Krankenkassen die Notbremse und weigern sich, diese Laborreform mitzutragen.

Krankenkassen stellen sich schützend vor die Fachärzte

So verweigert der GKV Spitzenverband in einem dem BVNF vorliegenden Schreiben sein Einvernehmen mit der Laborreform, da diese eine „unausgewogenen Risikoverlagerung zu Lasten der Fachärzten“ hervorrufe. Die künftige Nachschusspflicht würde dazu führen, dass Mengenentwicklungen bei den Laborleistungen künftig in erster Linie vom fachärztlichen Versorgungsbereich aufgebracht werden müssten. Die Fachärzte hätten künftig auch für die Mengenentwicklungen finanziell einzustehen, die durch die von Hausärzten veranlassten Leistungen begründet sind.

Zudem könne sich der hausärztliche Versorgungsbereich zum Nachteil der Fachärzte entlasten, indem Laborleistungen auf Muster 10 bzw. 10a veranlasst werden, anstelle sie im Eigenlabor und damit zu Lasten des eigenen Honorartopfes selbst zu erbringen. Der GKV-SV erkennt darin eine „versorgungsfremde Anreizsetzung zur strategischen Leistungserbringung“, die dadurch zu einer „unausgewogenen Risikoverlagerung von Haus- zu Fachärzten“ führt, so begründet das GKV-SV Schreiben vom 22.06.2017 die Verweigerung des Einvernehmens.

Unvermögen der KBV-Spitze

BVNF-Vorsitzende Ilka Enger zeigt sich „entsetzt über das Unvermögen und den Unwillen der KBV-Spitze und deren Kommissionsmitgliedern, sich mit den Problemen der Kollegen vor Ort auseinanderzusetzen". Der Orthopäde Bärtl aus Neumarkt/Opf. erinnert daran, dass es die Kollegen wesentlich härter trifft, die aus der mGV den Großteil ihres Honorars bezögen, „…nämlich die Praxen der fachärztlichen Grundversorgung, da dort mehr Grundleistungen erbracht werden“. Für diese Einsicht dankt der BVNF-Sprecher den Krankenkassen, „dass sie die von der Laborreform hauptsächlich betroffene fachärztliche Grundversorgung vor weiteren Eingriffen in ihren budgetierten und ohnehin viel zu schmalen Honorartopf geschützt hat.“
Der BVNF-Sprecher deutet den Vorgang als „fatales versorgungsfeindliches Signal an die fachärztliche Grundversorgung“. Da die KV-Verantwortlichen trotz der eindeutigen Erkenntnisse aus dem Neubauer Gutachten wohl immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt hätten, fordert er Kassen -  aber insbesondere auch die Politik - auf, die fachärztliche Grundversorgung bzw. die Grundleistungen durch einen eigenen, unbudgetierten Vergütungsbereich, wie im SGB V ja bereits angedacht, vor weiteren „versorgungsfremden Fehlanreizen und strategischen Leistungsverlagerungen“ bzw.  Honorarübergriffen zu schützen!“ so resumiert Bärtl und erinnert an die nahezu ungebremst wachsende  Leistungsanforderung im fachärztlichen Bereich, während die Honorartopftrennung weiterhin mit 52 zu 48% zu Gunsten der Hausärzte festgezurrt bleibt.

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Dr. Ilka Enger, Internistin
Dr. Ilka Enger, Internistin