Von heiligen Kühen, die nicht geschlachtet...
und Zugpferden die zur Ader gelassen werden
Bis zum Jahr 2030 sollen 40 Milliarden Euro im Gesundheitswesen eingespart werden, verkündete Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Den Löwenanteil sollen die niedergelassen Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen tragen. Obwohl diese exakt für 15,32 % sowohl in 2024 als auch in 2025 für die Gesundheitsausgaben verantwortlich zeichnen.
Die Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung fallen weg. Die Entbudgetierungsziffern wie die 99873 O -/ H und T fallen weg. Die dafür eingeführten fünf zusätzlichen Pflichtstunden als „offene Sprechstunde“ aber bleiben.
Das bedeutet einen Realverlust an wirtschaftlicher Leistung für jede Praxis. Dieser wird noch verschärft durch steigende Kosten für Energie, Personal, Versicherungen. Nicht jede Praxis wird dies durch gesteigerte Leistungen im Privat- und Wahlleistungsbereich auffangen können. Eine steigende Zahl nicht nachzubesetzender Arztsitze ist zu erwarten.
Damit dürfte das Angebot ärztlicher Leistung sowohl im Niedergelassenen als auch im Klinikbereich weiter verknappt werden. Die Personalstruktur in den Praxen wird ganz sicherlich „umgestaltet“ werden (müssen).
Völlig von der Realität abgehoben mutet da auch der Kabinettsbeschluss an, einen 24/7 Bereitschaftsdienst einzuführen; die KVen werden den Auftrag erhalten, dies umzusetzen.
Wir dürfen gespannt sein, wie das ärztliche Personal hierfür „rekrutiert“ werden wird. Bereits jetzt werden Anträge auf Befreiung vom KVB-Bereitschaftsdienst mit Vollendung des 62. Lebensjahres unter dem Vorbehalt des Widerrufs beschieden.
Das bundesdeutsche Gesundheitswesen ist planwirtschaftlich strukturiert und überreguliert. Die Leistungsträger unterliegen strengen Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Doch diese Art von Planwirtschaft straft diejenigen, die den Hauptanteil der ambulanten Versorgung im Land stemmen: die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands in ihren Praxen.
Diejenigen, die gerade während der Corona-Pandemie, die Versorgungslast dezentral auffingen (Arztpraxen und MFAs erhielten keinerlei staatliche Prämien).
Diejenigen, die als Praxisinhaber und als „Vertragsärzte“ nicht streiken dürfen und so auf ein Grundrecht nach Artikel 9.3. Grundgesetz verzichten müssen. Ganz im Gegensatz zu angestellten Ärztinnen und Ärzten, Medizinische Fachangestellten, Hebammen, Notfallsanitätern….
Diejenigen, denen mit §95 b SGB V verboten ist, in Absprache mit anderen Vertragsärzten ihre kassenärztliche Zulassung zurückzugeben…
Diejenigen, die bis heute ein äußerst resilientes Gesundheitssystem garantierten.
Und all diese werden mit den nun beschlossenen Maßnahmen ausgeblutet. Vor dem Hintergrund weltweiter Kriege und Krisen, und handfesten Versorgungsengpässen mit Arzneimitteln und Impfstoffen. Nicht eben schlau, was da aus Berlin kommt. Die Resilienz unserer gesundheitlichen Versorgung wird schwinden.
Die heiligen Kühe, die niemand schlachten will
Von den 12 Milliarden pro Jahr versicherungsfremde Leistungen für Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfänger will der Bund nun 250 Millionen bezahlen. Das Gros tragen hier also weiterhin die Beitragszahler und die Arbeitgeber dieses Landes. Ein Witz.
Dass wir etwa 3 Millionen Arbeitslose und 5,3 Millionen Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfänger im Land haben ist für die Politik offenbar gerade kein großer Aufreger.
Ein noch viel größerer Witz: Die Vergütung der Abgeordneten steigt um 4,2%.
Beamtengehälter nebst Nachzahlungen für das Jahr 2025 steigen ebenfalls. Der Öffentliche Dienst kann in der Folge mit etwa denselben Erhöhungen rechnen.
Eine Nullrunde in diesen Bereichen wäre wenigstens ein Zeichen der Solidarität gewesen. Etwa 5,4 Mio Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst. Der Staat leistet sich ein Heer von 1,7 Millionen Beamte. Den impliziten Schulden für Pensionsrückstellungen stehen keinerlei Rückstellungen gegenüber. Die Spitzengehälter der Krankenkassen-Chefs bleiben unangetastet. Diese seien „nicht relevant“.
So auch die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen. Der zu erwartende Benefit einer Reduzierung der im Jahr 2025 93 existenten gesetzlichen Krankenkassen durch Fusionen auf etwa 30 wurde durch die „Expertenkommission“ in Abrede gestellt. Weiterhin wird die nach wie vor hohe Anzahl von Klein- und Kleinstkliniken staatlich alimentiert – anstelle die Schwerpunktkliniken besser mit Personal und Technik auszustatten.
Fakt ist auch hier: europaweit verfügte Deutschland laut destatis im Jahr 2023 mit 76 Krankenhausbetten pro 10.000 Einwohner europaweit über die meisten Krankenhausbetten; nur Bulgarien und Belarus leisten sich mehr. Während Dänemark und die Niederlande (dort wo unsere Gesundheitspolitiker gerne Anleihen nehmen) über je 24 Krankenhausbetten /10.000 Einwohner verfügen.
Der überbordende Sozialstaat
An den äußerst großzügigen Lohnersatzleistungen im Krankheitsfall, Kind-Krank-Fall, Schwangerschaft und Stillzeit soll offenbar nicht gerüttelt werden. Urlaubsansprüche unmittelbar nach krankheitsbedingter Absenz sowie durch Beschäftigungsverbote sowie äußerst rigide Arbeitszeitgesetze belasten übergebührlich die Arbeitgeber und sind weltweit einzigartig in Deutschland.
Nicht ein einziger Karenztag im Krankheitsfall wird diskutiert – drei wären notwendig! Die im Schnitt 15 Krankheitstage pro Jahr in Deutschland werden von der Politik schon gar nicht mehr erwähnt.
Das Sachleistungssystem wird nie und nimmer in ein Kostenerstattungssystem geändert – genauso wenig wie eine angemessene Patientenbeteiligung bei jeder Praxis-Konsultation. Wobei letzteres nahezu überall außerhalb Deutschlands üblich ist.
Wie soll denn überhaupt ein Kostenbewußtsein für das Gut „Gesundheit“ geschaffen werden, wenn nicht durch Kostentransparenz und Kostenbeteiligung?
Dafür bleibt die Flat-Rate-Mentalität pro Quartal für ärztliche Konsultation und Expertise erhalten: ab der zweiten Vorstellung (Komplexziffern ausgenommen) erfolgt keinerlei Vergütung.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden bei einer solchen schäbigen und schädlichen Politik gut beraten sein, das Ihnen zur Verfügung stehende Budget konsequent zu leben. Deren Angestellten werden sich sicherlich nicht für Mehrarbeit mit einer Mindervergütung begnügen.
Kommunen dürfen sich darauf einstellen, mit noch mehr öffentlichem Geld ihre kommunalen MVZs und Kreiskliniken alimentieren zu müssen. Eine Arztpraxis ist mit einer 38,5-Stunden Woche nie und niemals wirtschaftlich zu führen.
Der eigentliche Grund der Misere
bisher lagen die Gesundheitsausgaben der vergangenen 30 Jahre stets um die 11 bis 12 % des Bruttoinlandsprodukts. Nachdem die Deutsche Wirtschaft seit einigen Jahren lahmt, die Bevölkerung überaltert und dementsprechend eine höhere Krankheitslast aufweist, gleichzeitig der medizinische Fortschritt eben Geld kostet, klaffen nun die Milliarden-Lücken.
Und nicht nur im Gesundheitswesen! Große Teile der zurückliegenden Wirtschaftskraft unseres Landes wurde nicht nachhaltig reinvestiert, sondern zum größten Teil „verfrühstückt“.
Zu einer Blood-Toil-Tears-and-Sweat-Rede konnte sich bisher niemand in unserem Land durchringen. Dabei wäre eine solche – mit umfassendem Konzept! – mehr als notwendig.
