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Reformstau beenden

BFAV fordert „Neustart ohne Denkverbot“

Unabsehbar steigende Krankenkassenbeiträge! Eine Belastung für Versicherte und den Wirtschaftsstandort Deutschland? Der BFAV fordert einen grundsätzlichen Reformprozess ohne Denkverbote. Wegen steigender Ausgaben im Gesundheitssystem erhöhen aktuell 42 der 93 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge. Versicherte haben damit weniger Netto vom Brutto, ohne dass eine Verbesserung der Versorgung eintritt.

Egal ob Eintrittspreise pro Arztbesuch, eine Verdoppelung der Eigenbeteiligung bei stationären Aufenthalten oder Zusatzgebühren beim Besuch der Notaufnahme – das Klein-Klein all dieser Vorschläge wird wieder einmal nur „weiße Salbe sein, mit der die Politik versuchen möchte, das Kernproblem unserer ausufernden Gesundheitskosten zuzudecken“, warnt der bisherige Vorsitzende des Bayerischen Facharztverbandes, Dr. Wolfgang Bärtl. Der BFAV begrüße deshalb den Vorstoß des vormaligen Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, einen grundsätzlichen Reformprozess anzustoßen, der alle Beteiligten und Kostenstellen des Gesundheitswesens mit einbindet. Dafür dürfe es aber keine Denkverbote und einschränkende Koalitionsvereinbarungen geben.

Mehr Eigenverantwortung

Kernprobleme wie der Abbau überzähliger stationärer Betten mit einer echten Ambulantisierung, eine längst überfällige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen und insbesondere die Eindämmung der ausufernden Verwaltungskosten der Krankenkassen seien die wichtigsten Zielvorgaben, ergänzt der neu gewählte BFAV-Chef Dr. Klaus Holler. Neben einem freiwilligen Primärversorgungssystem muss es auch liberale Ansätze mit Wahltarifen geben, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Patienten angemessen berücksichtigen, ohne dass sich die Versorgung der Patienten und deren Zugang zur Versorgung verschlechtert - das unterscheidet uns von allen anderen. Mit anderen Worten - gespart wird so am Wasserkopf, der Bürokratie und den „Nutznießern“ - aber der Arzt für den Kranken bleibt. Bärtl fordert ebenfalls „eine sozial verträgliche Eigenbeteiligung an allen veranlassten Gesundheitsleistungen.“ Diese werde die Präventionsbereitschaft der Bürger fördern und eine zusätzlich steuernde Wirkung entfalten. „Das Ansinnen, die steigende Nachfrage für Selbstzahlerleistungen in den Kassenpraxen zu verbieten, entmündigt die Patienten und ist ein volkswirtschaftlicher Schildbürgerstreich.“

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