MDK auf Abwegen
Ärzte als „IGeL-Verkäufer“ diffamiert / Irreführende Geldvergeudung
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt nach Ansicht des BFAV-Vorstandes und HNO-Arztes Dr. Klaus Holler zur Verschleierung der bürokratisch bedingten Finanzengpässe immer häufiger die Ärzteschaft als profitorientierte IGeL-Verkäufer dar, um die gesetzlich versicherten Patienten über die strukturellen Defizite im GKV-Gesundheitssystem im Unklaren zu halten. In der GKV-Realität sei dagegen eine evidenzbasierte, wissenschaftlich und fachlich gebotene Medizin ohne Wahlleistungen im Rahmen der GKV längst nicht mehr durchführbar, so warnt Holler anhand konkreter Beispiele.
„Für die HNO-Heilkunde ist die gesamte moderne evidenzbasierte Schwindeldiagnostik nicht abgebildet und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Weder der Kopfimpulstest noch die VEMPs, noch subjektive visuelle Vertikale als obligate Bestandteile der heutigen Schwindeldiagnostik sind in der GKV abgebildet.“ Bei gutachterlichen Untersuchungen werde im Gegensatz dazu die Fünf-Rezeptordiagnostik des Labyrinths verbindlich gefordert. Die Bundesärztekammer habe für diese Untersuchungen deshalb schon vor Jahren verbindliche Analogbewertungen erstellt, so Hollers Kritik.
„Die intratympanale Therapie des Hörsturzes ist inzwischen weltweiter, evidenzbasierter Behandlungsstandard in der HNO-Praxis und Klinik. Auch diese für die Patienten potentiell sinnesorgansrettende Behandlung kann nur als Wahlleistung durchgeführt werden.“ Eine Geruchsprüfung nach viralen oberen Atemwegsinfekt, nach Schädeltraumen, bei Nebenhöhlenentzündungen und vor Operationen im Nebenhöhlensystem ist obligater, forensisch geforderter Bestandteil der HNO-Diagnostik. Auch hier werde eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung abgelehnt. Vom MD erfahre der Patient hierzu kein Wort.
„Die jüngst erfolgte Behauptung, dass gynäkologische Ultraschall-untersuchungen bei der Schwangeren ein Strahlengefährdungspotential auslösen würden, sind eine nicht zurechtfertigende, skandalöse Fehlleistung und wurde von dem Berufsverband der Gynäkologen vehement kritisiert“ verweist Holler auf andere Facharztbereiche.
Der MDK täte gut daran, das Geld der Solidargemeinschaft nicht als Ablenkungsmanöver für fragwürdige „Monitore“ zu verschwenden.
