»Rentner-Abzocke«
0,46% von der Rente für die Bayerische Landesärztekammer - maßvoller Beitrag oder Abzocke?
Auf dem 83. bayerischen Ärztetag 2024 in Lindau beschlossen die Delegierten der Bayerischen Landesärztekammer (BLAEK) eine Erhöhung des Beitrages zur BLAEK von 0,38 % auf 0,46 % aus dem ärztlichen Gesamteinkommens jedes Mitgliedes. Neu ist, dass diese Beitragshöhe seit dem Jahre 2025 erstmals auch für Rentner gilt, die weiterhin – auch im Ruhestand - Zwangsmitglied der BLAEK bleiben – es sei denn, sie geben ihre Approbation als Arzt ab. Der jährliche Höchstbeitrag zur BLAEK beträgt 15.000 € ! Bis zum Jahre 2024 waren Ärzte im Ruhestand beitragsfrei bei der BLAEK gemeldet.
Soweit die nackten Fakten. Was halten nun die bayerischen Ärzte von dieser neuen Gebührenregelung der BLAEK? Der Großteil der Ärzterentner ist schlicht entsetzt. Werden sie doch plötzlich zu einer nicht geringen Beitragszahlung herangezogen. Will man nicht zahlen, muss man mit der Approbationsabgabe auf die Profession „Arzt“ im Ruhestand verzichten und kann damit nicht einmal für seinen Ehepartner ein Medikament verordnen.
Aber auch viele der noch aktiven Ärzte in Bayern finden diese neue Regelung unangemessen und ungerecht. Widerspricht sie doch der allgemeinen aktuellen Entwicklung der ärztlichen Honorare, die in den letzten Jahren nicht einmal die Inflationsrate abgebildet haben. Viele Bayerische Ärzte fragen sich, warum sich die BLAEK nicht zu einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet fühlt. Digitalisierung und standardisierte Abläufe sollte Kosten sparen. Stattdessen will die BLAEK höhere Haushaltsvolumina mit deutlich erhöhten Beiträgen für aktivn Ärzte und die Ruheständler finanzieren.
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) bekam viele Anfragen - meist per E-Mail - wie man sich gegen solche nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Delegierten der BLAEK wehren könne.
Eine Möglichkeit ist es, rechtliche Maßnahmen gegen diese, in den Augen vieler Betroffener nicht rechtskonformen Beitragsentscheidung, zu ergreifen. Dies ist bereits geschehen. Mehrere Kollegen haben Normenkontrollanträge beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Ziel ist es, die am 18.10.2024 von der Vertreterversammlung der BLAEK auf Vorschlag des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung, in der die Renteneinkünfte der ärztlichen Ruheständler nun erstmals zur Beitragsbemessung angezogen werden, für unwirksam erklären zu lassen.
Soweit dem BFAV bekannt geworden ist, sind zusätzlich etwa 60 Klagen bei Verwaltungsgerichten in Bayern im Zusammenhang mit der Änderung der Gebührensatzung der BLAEK anhängig. Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist in dieser Sache ebenfalls Klage erhoben worden.
Eine andere Möglichkeit sich gegen diese Änderung der Gebührensatzung der BLAEK zu wehren, ist der politische Weg; d.h. es muss eine demokratische Mehrheitsentscheidung der Delegierten beim nächsten bayerischen Ärztetag in Bad Kissingen (10.-12. Oktober 2025) herbeigeführt werden, die den Beschluss vom Herbst 2024 in Lindau revidiert. Dazu müssten möglichst viele Delegierte der BLAEK überzeugt werden, dass diese Änderung der Gebührensatzung gegen den Willen der Mehrheit der bayerischen Ärzte und gegen deren Interessen gefasst wurde.
Wer kann diese Überzeugungsarbeit leisten? Das kann nur jede bayerische Ärztin und jeder bayerische Arzt selbst tun. Es kommt also jetzt auf jeden von uns an. Wer mit dieser Änderung der Gebührensatzung der BLAEK, die auch die Ruhegeldeinkünfte der Rentner betrifft, nicht einverstanden ist, möge sich an die Delegierten in seinem Bezirksverband wenden. Ende 2024 waren 16.258 Ärzte im Ruhestand bei der BLAEK gemeldet, das sind 16,8% aller Mitglieder. Demokratie heißt auch, sich einzubringen, seine Interessen vertreten – das gilt auch für Ruheständler.
Wir haben auf unserer Homepage die Namen aller Delegierten zur BLAEK geordnet nach Bezirksverbänden aufgelistet. Diese Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite der Bayerischen Landesärztekammer zu erhalten. Wenden Sie sich persönlich, per Brief, per E-Mail oder auch per Fax an diese Kollegen und Kolleginnen und teilen Ihnen Ihre Meinung und Forderungen mit.
Aus Datenschutzgründen wurde uns nicht gestattet, die Kontakte zu den Delegierten auf unsere Homepage zu stellen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Geschäftsstelle Ihres Bezirksverbandes, von dort muss Ihnen der Kontakt zu den Delegierten ermöglicht werden. Das ist ein demokratisches Grundverständnis.
Mit kollegialen Grüßen
Gernot Petzold
im Namen des Vorstandes des BFAV
Zum Download:


