Zum Hauptinhalt springen

»GOÄ neu? – So nicht!«

Bayerischer Facharztverband organisiert Widerstand - Honorar nach politischer Großwetterlage

Die GOÄneu verursacht nach Ansicht des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) künftig Versorgungsprobleme durch eine unzureichende Bepreisung. Mit einer Defacto-Budgetierung durch Preiskorridor und Volumenneutralität wälze das Gesetzesvorhaben Inflationsrisiko, künftige Innovationskosten und steigende Morbidität auf die Ärzteschaft ab, so der Hilferuf der Fachärzteschaft.

Der von Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt propagierte GOÄneu-Entwurf stößt im Vorfeld des 129. Dt. Ärztetag in Leipzig beim BFAV auf harsche Kritik. Nach 3 Jahrzehnten Stillstand ist kein angemessener Ausgleich für angeforderte Mehrarbeit der Facharztpraxen vorgesehen! Die Bundesärztekammer wälze - so die Einschätzung des BFAV - mit dem GOÄneu-Entwurf das Inflationsrisiko, das Risiko für steigende Kosten durch Innovationen und eine steigende Morbidität künftig völlig auf die Ärzteschaft ab. Damit nicht genug soll die Bundesärzteordnung mit der GOÄneu verändert werden. Künftig sollen „paritätisch besetzt“ Vertreter der Ärzteschaft „unter Mitwirkung“ der privaten Versicherungswirtschaft entscheiden. Bei Uneinigkeit entscheide final als „Schlichter“ – der jeweils amtierende Gesundheitsminister „…nach politischer Großwetterlage. Damit wird die freiberufliche Gebührenordnung zum Schaden der Patienten ad absurdum geführt“, warnt Holler.

Kein Neustart

„Dieses Honorarwerk ist kein fairer Neustart!“ begründet BFAV-Sprecher und HNO-Arzt Dr. Klaus Holler den Widerstand zahlreicher Facharztkollegen. Ursprünglicher Anlass für die GOÄ-Reform war die Aufnahme neuer Leistungen, die Streichung veralteter Leistungspositionen und die Anpassung der Leistungsbewertungen an eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte.
„Nach jahrzehntelangem Stillstand ist eine adäquate Bepreisung aller Leistungen dringend notwendig,“ so verweist Holler mit Blick auf die eigene Praxiserfahrung als niedergelassener HNO-Arzt. Anderen Freiberuflern wie z.B. den Tierärzten werde die notwendige Honoraranpassung ohne große Diskussion zugestanden. „120€ für die Gesprächsstunde und ein durchweg unzureichendes Honorar für die höchstpersönlich erbrachten Behandlungs- und Operationsleistungen hochspezialisierter Fachärzte ist nicht akzeptabel“, warnt der BFAV-Sprecher. 
Der von der Politik beklagte Kostendruck komme nicht aus dem ambulant-ärztlichen Bereich – dies dokumentieren laut BFAV-Vorstand die vom PKV-Verband veröffentlichten Zahlen deutlich. Die bisher flexible Steigerungsoption der GOÄ ermöglichte in der Vergangenheit eine faire, individualisierte Rechnungsstellung. Die GOÄneu dagegen mit wenigen pauschalen Zuschlägen bildet die heutige Medizin mit komplexeren, minimalinvasiven Operationen und zunehmende Krankheitslast älterer Patienten nicht angemessen ab.

Zurück
Faktencheck – siehe PDF zum Download