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GOÄneu - Die Steigerung

Der GOÄneu Entwurf – ein unkalkulierbares Risiko für unsere Patienten, Praxen und Freiberuflichkeit

Der bayerische Facharztverband lehnt den GOÄneu Entwurf ab – tun Sie dies zusammen mit uns, informieren Sie Ihre Ärztetagsdelegierten und schützen Ihre Freiberuflichkeit! Wir sagen Ihnen, warum: Der GOÄneu-Entwurf soll auf dem 129. Dt. Ärztetag in Leipzig Ende Mai abgestimmt werden. Führen Sie sich vorab vor Augen: Originärer Anlass für die GOÄ-Reform war die Aufnahme neuer Leistungen, eine adäquate Legendierung, die Streichung veralteter Leistungspositionen und die Anpassung der Leistungsbewertungen an eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Das ist nicht der Fall!

Schwierigkeiten mit Steigerung – gibt es die tatsächlich?

Die Steigerungsoption der GOÄ erlaubt eine faire, individualisierte Rechnungsstellung, sie hilft unseren Patienten, uns Ärzten und der Versicherungswirtschaft, sie hat sich über Jahrzehnte bewährt.  Die Ärzteschaft ist damit immer verantwortlich umgegangen. Niemand weiß das besser als die PKV. Die Bundesärztekammer meint, auf die Steigerung könne man verzichten. Dafür gäbe es in der GOÄneu Erschwerniszuschläge. Ist das zutreffend? Mitnichten!


Nachfragen bei privaten Abrechnungsgesellschaften und Fachverbänden zeichnen ein völlig anderes Bild. Die kommunizierte Zahl des durchschnittlichen 2,4fachen Steigerungsfaktors ist nicht aktuell, in vielen Fächern wird nachweislich – bezogen auf das Honorar - ein höherer durchschnittlicher Steigerungsgeldwert realisiert -  nachvollziehbar und rechtskonform bei komplexeren, minimalinvasiven Operationen, älter werdender Bevölkerung, zunehmender Krankheitslast und aufwändigerer Behandlung. Die Auswirkungen für die private Versicherungswirtschaft sind überschaubar, der Honorareffekt aber relevant für alle Kollegen, die gute, evidenzbasisierte Medizin praktizieren.
Die von Herrn Reinhardt propagierte, angebliche Streitbehaftung ist ein marginales Problem. In der GOÄneu sind entgegen den Ankündigungen nur wenige, zumeist niederpreisige Erschwerniszuschläge ausschlißlich für die Behandlung von Kindern bis 8 Jahren, bei aufgrund einer geistigen/psychischen Krankheit nicht Einwilligungsfähigen, bei unverschiebbaren Operationen unter 1) Antikoagulation mit schwersten Blutungen mit annähernder Verdopplung der OP-Zeit, 2) bei extrem Adipösen und 3) Schwangeren sind definitiv kein Ersatz für individuelle Steigerung. Ähnliche Zuschläge gibt es schon i.W.  in der jetzigen GOÄ.


Simple Beispiele illustrieren dies deutlich: Die Entfernung von wenigen Hautfäden nach einer kleinen Schnittwunde ist nicht vergleichbar mit der Entfernung multipler Fäden nach großer Lappenplastik, die endonasale Nachbehandlung nach einer Infundibulotomie nicht mit der nach einer Pansinusoperation. Hier wiederspiegelt die Steigerung bislang differenzierten Behandlungsbedarf. In der GOÄneu fällt all dies weg – die Analogie zum pauschalierenden EBM liegt auf der Hand.


Denken Sie an die Zukunft Ihrer Patienten, Ihrer Klinik und Ihrer Praxis und lehnen Sie den schädlichen GOÄneu-Entwurf ab – er hat gravierende Nebenwirkungen und unkalkulierbare Risiken!  Beachten Sie die Fakten und lassen Sie sich nicht täuschen! Laut Kammer ist die aktuelle GOÄ-Version final ausverhandelt – es gibt keine Rechtfertigung mehr gegen die Veröffentlichung mit Bepreisung!

Teilen Sie Ihre Bedenken und Ablehnung Ihren Delegierten des Ärztetags mit. 

 

Hier Delegiertenliste downloaden…

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