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Seriöse Wahlleistungen und Innovationen

Selbstzahlerleistungen für mündige Bürger

Zunehmend heftiger versucht der IGeL-Monitor des medizinischen Dienstes mit unseriösen Schätzungen Wahlleistungen schlechtzureden, die in den Arztpraxen den Patienten als sinnvolle und medizinisch angemessene Behandlungen angeboten werden.

Was ist der Grund für diese Verunsicherungskampagne? 
Die Krankenkassen und der von ihnen beauftragte medizinische Dienst wollen damit zunehmende Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte verschleiern. Im Sozialgesetzbuch ist der Leistungsanspruch gesetzlich versicherter Patienten strikt auf wirtschaftlich-ausreichend-notwendig-zweckmäßiges (sog. WANZ-Prinzip) begrenzt. Privatversicherte und Selbstzahler hingegen haben einen anderen Anspruch auf Leistungen. Bei objektiver Betrachtung wird eine moderne, evidenzbasierte und leitliniengerechte Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen vielfach schlicht nicht mehr ausreichend bezahlt und zu angeblich nicht notwendigen Wahlleistungen („IGeL“) abgewertet. In der Vergangenheit waren jedoch gerade Selbstzahlerleistungen Innovationstreiber für die Kassenmedizin.

Wahl- oder Selbstzahlerleistungen sind ein verbrieftes Recht aller Bürger dieses Landes – unabhängig von ihrem Versicherungsstatus – um eine Zwei- oder Dreiklassenmedizin zu vermeiden. 
Der IGeL-Monitor des medizinischen Dienstes schreckt hier vor Falschaussagen und Diffamierungen nicht zurück. So wird die Glaukomfrüherkennung immer noch negativ bewertet, obwohl diese das Augenlicht rettende Untersuchung seit Jahren bereits vom BGH als „augenärztlich geboten“ bestätigt wurde. Mündige Patienten fragen – weltweit selbstverständlich – zum Beispiel hochwertige refraktive Chirurgie, Reisemedizin, Rhonchopathietherapie, moderne Dermatologie und Gynäkologie nach. Von dieser Würdigung des freien Patientenwillens entfernen sich gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und der von ihnen abhängige medizinische Dienst im Eiltempo. 
Hochwertige, moderne Medizin setzt sich mit Wahlleistungen gegen deren Widerstände durch – eines von vielen Beispielen: Die laserchirurgische Verkleinerung der Mandeln bei Kindern wurde vor knapp 25 Jahren in Deutschland erfunden und hat sich schnell weltweit als Behandlungsstandart etabiliert und durchgesetzt - und wurde nur in Deutschland zunächst lange durch medizinischen Dienst und Kassen vehement, unsachlich und patientenfeindlich abgelehnt und den Kindern vorenthalten.
Gerade in der konservativen Orthopädie waren sog. „IGeL“ wie Knochendichtemessung, Akupunktur und Stoßwelle Innovationstreiber, die zwischenzeitlich auf Drängen der Patienten für bestimmte Indikationen in die Kassenmedizin übernommen wurden. Weitere moderne Behandlungsmethoden werden von den Patienten sehr positiv bewertet und sind mittlerweile in Leitlinien integriert. Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde und Vorsitzender des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV), zeigt völliges Unverständnis für das monoton wiederkehrende Lamento der Krankenkassen und ihre innovationsfeindliche, bevormundende Haltung.

Kritiklos erstattet werden anderseits von den gesetzlichen Kassen in erheblichen finanziellen Umfang fragwürdige Satzungsleistungen auf Heilpraktikerniveau. Hier läge tatsächlich ein breites Betätigungsfeld für den medizinischen Dienst zur seriösen Versicherteninformation und ausgewogenen Berichterstattung – ohne Ärzte-Bashing.

Autor

Dr. med. Wolfgang Bärtl
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