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Taten statt Raten

BVNF gratuliert Reinhardt zur Wiederwahl / Mit Klagen zu Taten in Sachen „Entbudgetierung“ und „GOÄ aktuell“ gefordert

Der Bundesverband niedergelassener Fachärzte e.V. (BVNF) gratuliert Dr. Klaus Reinhardt und Dr. Ellen Lundershausen zur Wiederwahl ins Präsidium der Bundesärztekammer, fordert jedoch endlich Taten! Der BVNF will das wiedergewählte Leitungsteam nötigenfalls mit einer Klage wegen Untätigkeit in Sachen Entbudgetierung und GOÄ aktuell „unterstützen“.


Bei der Wahl zum neuen Präsidium der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich nur eine knappe Mehrheit der Delegierten für den bisherigen Vorstand ausgesprochen und mit Dr. Klaus Reinhardt, knapp und vermutlich letztmalig nochmals einen Niedergelassenen, in der Führung der Bundesärztekammer bestätigt.
Mit einer kämpferischen Bewerbungsrede des alten und künftigen Präsidenten und einer „Essener Resolution für Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ wurden zwar wortreiche Appelle an die Politik gerichtet für eine angemessenere Wertschätzung unserer ärztlichen Expertise und die Verantwortung für eine zeitgemäße GOÄ. Doch der gute Rat verhallte auf der Gegenseite ungehört.
Denn Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach umgekehrt in seinem Beitrag ausschließlich von der ihm vorschwebenden Krankenhausreform und ging auf die brennenden Probleme gerade der Niedergelassenen wie Budgetierung bzw. Anpassung der GOÄ nach über 27 Jahren mit keinem Wort ein.
„Damit dürfte jedem klar geworden sein, dass Lauterbach nicht gewillt ist, unsere drängendsten Probleme in der ambulanten medizinischen Versorgung ernst zu nehmen und uns in Sachen Entbudgetierung im GKV-System bzw. einer Anpassung der GOÄ entgegenzukommen “ ruft der Vorsitzende des BVNF Dr. Wolfgang Bärtl, selbst niedergelassener Orthopäde aus Neumarkt/Opf, das neue/alte Präsidium der BÄK zu einem sofortigen Strategiewechsel auf.
Der BÄK wird dringend angeraten, dem Bundesgesundheitsministerium umgehend eine - auf der Basis der gültigen GOÄ dem Inflationsausgleich der vergangenen 27 Jahre - angepasste GOÄ vorzulegen und dies mit klarer Fristsetzung zu terminieren. 
Der BVNF, der sich nach Kenntnisnahme in eindeutiger Ablehnung des für einen freien Beruf inakzeptablen Paragrafenteils der GOÄ-neu nicht an den weiteren Verhandlungen dazu beteiligte, wird sich mit ganzer Kraft ggf. auch mit einer Klage wegen Untätigkeit für die Umsetzung der preisangepassten gültigen GOÄ („GOÄ-aktuell“) einbringen und bietet der BÄK dazu seine Unterstützung und Mitarbeit an.

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