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Lauterbachs TSVG- Bürokratiemonster

Gesetzesänderung trägt Streit und Diskriminierung in die ambulante Versorgung

In „Die Änderungen am Termin-Service- und Versorgungsgesetz (TSVG) durch Lauterbachs GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) bringt bei dringlichen Terminen einen erheblichen, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, belastet das Haus-Facharztverhältnis und diskriminiert ausgerechnet Regionen mit hausärztlicher Unterversorgung“, so fasst Dr. Wolfgang Bärtl die verheerenden Auswirkungen der Lauterbach`schen Änderungen zum 01.01.2023 zusammen.

Bekanntlich hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die sog. Neupatientenregelung des TSVG, nach der Fachärzte für Neupatienten ein unbudgetiertes, also ungekürztes Honorar erhalten sollten mit dem GKV –FinStG zum 01.01.2023 gekippt und durch den sog. dringlichen Hausarzt-Vermittlungsfall und die Terminservicestellenvermittlung (TSS-Fall) zu ersetzen versucht. Dabei brauchen Patienten, bei denen der HA eine dringliche Behandlung für erforderlich hält, eine hochkomplizierte Terminvermittlung durch den HA beim FA oder Patienten müssen sich mit einer sog. dringlichen codierten Überweisung über die TSS um einen rascheren FA-Termin bemühen. Der gesamte Ablauf ist organisatorisch sehr aufwändig und unterliegt einer hochkomplexen Regulierungssystematik, die kaum jemand versteht. Besonders ärgerlich und inakzeptabel ist aber die Verunsicherung und der Disput unter Haus- und Fachärzten vor Ort, die durch den Druck der Patienten und die unterschiedliche Interpretation der Regelungen entstehen und Gefahr laufen, das gute Verhältnis zwischen Haus- und Fachärzten vor Ort zu bedrohen.  Vor allem aber diskriminiert dieses Gesetz strukturschwache Regionen zusätzlich. Da gerade in den strukturschwachen Regionen ein zunehmender Mangel an hausärztlicher Versorgung zu beobachten ist, werden gerade in diesen ohnehin fachärztlich schlechter gestellten Regionen durch den de facto Mangel an hausärztlichen Terminüberweisungen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen  für Fachärzte an unbudgetierte Vergütung zu kommen, nochmals verschlechtert.  Bärtl fordert daher Lauterbach auf, diese hochbürokratische, konfliktive und diskriminierende Regelung schnellstmöglich zu revidieren, um Schaden von der ambulanten Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen abzuwenden und stattdessen die fachärztliche Versorgung, beginnend mit der Grundversorgung, endlich aus dem Budget zu nehmen und mit festen und angemessenen Preisen zu vergüten.

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