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TI-Desaster – Ärzte stehen im Regen

Gefährliches Kompetenzgerangel - BFAV warnt Kollegen

Der Bayerischer Facharztverband (BFAV) warnt die Kollegenschaft eindringlich davor Konnektoren vor der Abklärung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in den Praxen zu nutzen. BFAV-Vorstandsmitglied Dr. Gernot Petzold zeigt sich verärgert über widersprüchliche Signale im Streit zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Kelber.

„Kein Aprilscherz, sondern ein andauerndes Ärgernis für die Ärzteschaft“ sind die widersprüchlichen Äußerungen der beiden Kontrahenten im Streit um die datenschutzrechtliche Verantwortung für fehlerhafte Konnektoren, kritisiert der BFAV-Beauftragte und Klageführer Dr. Gernot Petzold, niedergelassener Augenarzt in Kulmbach/Ofr.  
Vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass Konnektoren des Herstellers SECUNET personenbezogene Daten aufzeichnen. Der Bundbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hatte daraufhin eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung festgestellt. Datenschutzrechtlich verantwortlich für die fehlerhafte Konnektoren seien - so Kelber, die Nutzer der Konnektoren, also die niedergelassenen Ärzte.
Heute wird bekannt, dass Lauterbach dazu eine anderslautende Stellungnahme abgegeben habe. „Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Leistungserbringer für die … genannte Datenverarbeitung nicht verantwortlich.“ Die Verantwortung der Praxen beschränke sich auf die ordnungsgemäße Inbetriebnahme, Wartung und Verwendung der Komponenten. Der Hersteller SECUNET habe die in Frage stehende Funktion des Konnektors entgegen der vorgegebenen Spezifikation eigenverantwortlich entwickelt und umgesetzt.

Eindringliche Warnung

Petzold warnt die Kollegen in dieser verwirrenden Situation eindringlich: „Was heißt das nun für uns Ärzte? Auf wessen Stellungnahme können und müssen wir uns berufen? Wie wird ein Richter im Falle einer Haftungsfrage urteilen?“ Er sieht sich in seiner Kritik erneut bestätigt. „Die an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Ärzte werden hier ein weiteres Mal im Regen stehen gelassen. Kein Haftungsproblem dagegen haben die nicht angeschlossenen Ärzte. Diese aber bezahlen ihre Rechtssicherheit mit einem quartalsweisen Honorarabzug von 2,5% ihrer Kasseneinnahmen.“ Auch aufgrund dieser paradoxen Situation fordert der BFAV die Freiwilligkeit des Anschlusses an die Telematikinfrastruktur, ein Ende der Honorarstrafe und die Rückzahlung der bisher einbehaltenen Honorare.

 

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Dr. Gernold Petzold