»Not kennt kein Gebot« – BFAV fordert TI-Widerstand mit Aktionen statt Resolutionen
„Not kennt kein Gebot!“, so sieht der Vorstand des BFAV den einstimmigen Beschluss des Bayerischen Ärztetages zur Aussetzung der TI - Zwangsanbindung als klaren Auftrag der Ärzteschaft an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns KVB gerechtfertigt, die Zwangsanbindung zur TI auszusetzen und die einbehaltenen Honorare zu erstatten. Der Druck, der aktuell damit auf die vom TI-Chaos betroffenen Ärzte ausgeübt werde, könne allerdings nicht mittels einer Petition – wie von der KVB derzeit verabschiedet – beseitigt werden.
Der BFAV kennt Kollegen, die deshalb vor der Zeit das KV-System verlassen haben bzw. verlassen wollen, weil sie nicht bereit sind, die Datensicherheit ihrer Patienten in Frage zu stellen. „Es werden vor allem die patientennahen kleineren Praxen der Grundversorgung gerade in den Regionen sein, die diese inakzeptablen und impraktikablen Arbeitsbedingungen einer datenunsicheren und unzuverlässigen TI-Struktur nicht länger ertragen können.“ Mit deren Verlust gefährde die KV den eigenen Sicherstellungsauftrag und steht damit in der Verantwortung gegenüber Patienten und Ärzten.
Die von der Kassenärztlichen Vereinung Bayerns (KVB) eingebrachte Petition sei deshalb zwar „prinzipiell zu begrüßen, löst aber nicht die drängenden Probleme, der übergestülpten TI“, fordert der BFAV die Körperschaft auf, dem Beispiel anderer KVen, wie z.B. in Hessen, zu folgen und nach dem Motto „Not kennt kein Gebot“ die Zwangsanbindung zugunsten einer freiwilligen Anbindung auszusetzen und die Honorarstrafen sofort einzustellen.
