Zum Hauptinhalt springen

„Danaergeschenk“ Notfallgesetzgebung orientierungslos – Eigenbeteiligung statt Flatrate

„Die Notfallgesetzgebung geht in die falsche Richtung!“ Mehr Eigenbeteiligung statt Flatrate-Mentalität. Der Abbau des Überangebotes an Krankenhäusern und eine Umstellung zum Patienten-Bringdienst statt Fahrdienst. Mit diesen Wünschen wollen die Fachärzte das „Danaergeschenk der Politik an die Selbstverwaltung“ zurückschicken.

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministers zur Notfallversorgung geht nach Meinung des Bayerischen Facharztverbandes, BFAV, in die falsche Richtung, da er die Kernprobleme unseres Gesundheitssystems in Deutschland komplett ausblendet.

„Statt die in Deutschland einzigartige Flatrate-Mentalität bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen durch eine spürbare Eigenbeteiligung auf ein ausreichendes Level zu nivellieren, werden mit Integrierten Notfallzentren weitere, untaugliche Konstrukte geschaffen, die weitere ärztliche Ressourcen verschwenden“, kritisiert Bärtl, Orthopäde und Vorsitzender des BFAV, die geplante Reform der Notfallgesetzgebung, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führe.

Dass man mit diesem Vorschlag bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nun überraschend doch grundsätzlich einverstanden ist, könne laut BFAV-Sprecher nur dem Umstand geschuldet sein, dass der Sicherstellungsauftrag und damit die Abrechnungsberechtigung entgegen ursprünglicher Planungen nun doch bei der KV bleiben soll. 

Zu kurz gesprungen

„Diese Volte ist leider zu kurz gesprungen“, so der BFAV-Sprecher. Das Festhalten der Körperschaft an diesem Sicherstellungsauftrag um jeden Preis müssten die Vertragsärzte teuer bezahlen. Die Politik werde sich diese Konzession an die Verwaltung - und nichts anderes ist die Selbstverwaltung - teuer bezahlen lassen. Die Abdeckung der Dienste im 24/7 Rhythmus an allen versorgungsrelevanten Krankenhäusern, die Absicherung des „aufsuchenden Bereitschaftsdienstes“ rund um die Nacht und die Bezahlung der Logistik- bzw. Verwaltungskosten über die Honorarabgabe der Vertragsärzte seien „nur einige der Morgengaben, die die Vertragsärzte diesem Danaergeschenk-Geschenk der Politik an die Selbstverwaltung opfern müssen. Eine echte Interessenvertretung der Vertragsärzte sollte anders agieren und diesen Vorschlag ablehnen, solange nicht die Grundprobleme gelöst sind“, warnt Bärtl abschließend.

Zurück
Dr. Wolfgang Bärtl
Dr. Wolfgang Bärtl