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BFAV sieht Grundversorgung gestärkt – Ausgabenneutralität wirkt negativ

„Der Berg kreißte…und gebar eine janusköpfige Schimäre“ so beurteilt Dr. Wolfgang Bärtl Orthopäde in Neumarkt /Opf. und Sprecher des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) die Ergebnisse der Verhandlungen zum neuen EBM.

Nach 7 Jahren ist es dem BFAV/BVNF zwar gelungen den fachärztlichen EBM in Richtung der fachärztlichen Grundversorgung für die GOUDAH-Ärzte teilweise zu stärken. Allerdings bleibe die Reform - gebremst von der Ausgabenneutralität erstmalig in der Geschichte der EBM-Reform weit hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück.Die fachärztlichen Grundversorgung und deren massive Unterfinanzierung ist von den Vertretern des BVNF/BFAV im Laufe der letzten 10 Jahre nachdrücklich thematisiert worden. Diese Kärrnerarbeit des fachärztlich übergreifenden Basisverbandes zahle sich jetzt in deutlichen Honorarzuwächsen für die fachärztliche Grundversorgung aus. „Neben der von uns maßgeblich mit angeschobenen Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG), die zwischenzeitlich deutlich mehr als eine Milliarde zusätzliches Honorar in die unterfinanzierten Praxen der fachärztlichen Grundversorgung gespült hat, kommt mit der EBM-Reform ein weiterer Finanzierungssschub für die grundversorgenden, patientennahen Leistungen der Fachärzte,“ freut sich Bärtl. Der BFAV-Sprecher sieht darin den Erfolg konsequenter Berufspolitik des Unternehmer-Facharztverbandes, der ausschließlich selbständige, niedergelassene Fachärzte in eigener Praxis vertritt.

Ausgabenneutralität bremst die Versorgung der Patienten

Die Schattenseite dieser EBM-Reform ist jedoch die Ausgabenneutralität dieser EBM-Reform, die kein zusätzliches Geld von den Krankenkassen einbringe. Damit konnten die überfälligen Korrekturen zu Gunsten der fachärztlichen Grundversorgung nur durch sog. Umverteilung zu Lasten der technikorientierten Leistungen realisiert werden. „Im Vergleich zu früherer EBM-Reformen, die z.B. 2009 unter Köhler drei Milliarden zusätzliches Honorar brachten, blieben die derzeitigen Verhandlungsführer der KBV mit der Ausgabenneutralität weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück“, zeigt sich Peter Jung, ebenfalls im Vorstand des BFAV, entschäuscht über die vertane Chance, die Leistungen der Fachärzte entsprechend der Steigerungen der Lebenshaltungskosten, der Honorare der Klinikärzte aber insbesondere unter Berücksichtigung der enorm gestiegenen Praxiskosten anzupassen.

Angemessene Honorierung unerlässlich

Der BVNF/BFAV werde sich nach diesem ersten Meilenstein in der fachärztlichen Grundversorgung als Vertreter aller in eigener Praxis tätigen, selbständigen Fachärzte weiterhin für feste und angemessene Preise für alle fachärztlichen Leistungen einsetzen, „um die Benachteiligungen aus dieser verkorksten EBM-Reform für die Betroffenen zu beseitigen“, verspricht Bärtl. Dabei müssten insbesondere die weit überdurchschnittlich angestiegenen Personalkosten in den Fokus gerückt werden. „Ohne qualifizierte Mitarbeiterinnen geht das Licht schon gar in unseren Praxen gar nicht mehr an“, so sein Hinweis auf betriebsbedingt eingeschränkte Praxisöffnungszeiten. „Eine weitere EBM-Reform ohne zusätzliches Geld wird es mit uns nicht geben.“ So der BFAV/BVNF-Sprecher abschließend.

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Dr. med. Wolfgang Bärtl
Dr. med. Wolfgang Bärtl