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Betriebswirtschaftlicher Offenbarungseid: KV-»Niederlassungsfahrschulen« verbrennen Geld der Ärzte

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen fordert jetzt für seine KeB (KV-eigene-Betriebe) Geld aus dem Strukturfonds ein, da seine „Niederlassungsfahrschulen“ sonst nicht finanzierbar wären. Damit bestätigt Gassen die Einschätzung im Neubauergutachten, das grundversorgenden Praxen in den Regionen – insbesondere im Facharztbereich – eine wirtschaftlich rentable Existenz abspricht. Das ist der betriebswirtschaftliche Offenbarungseid und ein Warnschuss an alle selbständigen Ärzte.

 

Spätestens seit Patiomed, später Patiodoc, müsste doch eigentlich jedem KV-Funktionär und jedem niedergelassenen Arzt klar geworden sein, dass KV-(teil)eigene Betriebe defizitär sind und letztendlich über das einbehaltene Honorar der selbständigen Vertragsärzte bezahlt werden müssen. Da wurden und werden „Millionen aus dem Schornstein gejagt“. War man bei Patiodoc zumindest noch wirtschaftlich so clever, dass man sich in lukrativen Fachbereichen und in den Zentren tummelte, begibt man sich nun mit den neuen „Charity-Projekten“ in die finanzielle Diaspora der Grundversorgung.

Dabei müssen wir uns folgende Fragen stellen:

  • Ist es die Aufgabe selbständig tätiger Ärzte, über Honorarverzicht, - nichts anderes ist die weitere Absenkung der Budgetierung - für Fördermaßnahmen oder Steigerung der Verwaltungskosten, pseudostaatliche Betriebe aufzubauen und zu subventionieren? Wollen wir mit unseren Geldern wirklich „öffentlich-rechtliche“, mit hoher Wahrscheinlichkeit defizitäre, Betriebe subventionieren, die mit uns um den viel zu knappen Pool an Ärztinnen und Ärzten konkurrieren, die potentiell unsere Praxen übernehmen könnten oder als Angestellte bei uns arbeiten könnten, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen würden? Die Arbeitsbedingungen für Angestellte werden, ähnlich wie in der Konkurrenzsituation um unsere med. Fachangestellten, bei der KV um Längen besser und sicherer sein, da dort völlig ohne Erfolgsdruck und eingebunden in den Betriebsrat der KV-Angestellten gearbeitet wird.
  • Wer übernimmt das Risiko dieser KeB, die aus Defiziten, Regressen etc. entstehen? Der Vorstand der KV, die Vertreterversammlung oder jeder einzelne Vertragsarzt durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
  • Wer kontrolliert aufsichtsrechtlich die vertragsärztlichen Pflichten der KeBs hinsichtlich Korrektheit der Abrechnung, Plausibilität, Qualität etc.? Kontrolliert die Körperschaft sich selbst oder muss das zuständige Gesundheitsministerium eine Abteilung einrichten? Wer haftet bei Verstößen? 

So finanzieren die selbständigen Ärzte ihre eigene Abwicklung, wenn sie sich nicht endlich in einem starken Unternehmerverband organisieren, der Alternativen zu diesem Weg der Körperschaft entwickelt.

Mit den KeBs verliert die KVB den Anspruch, die Interessen der selbständigen Praxisinhaber zu vertreten.

Die Selbständigen unter den Niedergelassenen sitzen damit in der Körperschaftsfalle. Rentable Praxen können wir alle selbst betreiben, für defizitäre wollen wir nicht aufkommen!

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