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»Im Westen nichts Neues...« – BVNF fordert neue Beschlüsse zur GOÄ-Novelle beim Ärztetag

Der Bundesverband niedergelassener Fachärzte (BVNF) hält es für dringend notwendig, dass sich der 120. Ärztetag erneut mit der GOÄ-Reform befasst. Zu groß sind die Abweichungen von der ursprünglichen Vorgabe der Delegierten beim letzten Ärztetag. Das Mandat müsse erneut eingeholt werden.

Die Delegierten des 120. Ärztetages in Freiburg werden sich am kommenden Donnerstag erneut mit der Novelle der GOÄ befassen müssen, so beurteilt der Verbandssprecher Gernot Petzold die aktuell verfahrene Situation. Er stellt dazu die Fragen: „Was hat sich nach den Anträgen des letzten Ärztetages zur Novellierung der GOÄ geändert? Wie sieht die heutige GOÄ-Novelle aus?“ Ernüchterung mache sich breit, wenn man die Synopse der Novelle des Paragrafenteils vom 18.4.2017 mit der vom 12.2.2016 vergleiche:

1.    So sollen abweichende Honorarvereinbarungen außer bei Notfällen und akuten Schmerzbehandlung weiterhin möglich sein.
2.     Die höchstpersönliche Leistungserbringung bei stationären Wahlarztleistungen wurde etwas relativiert. Es bestehen jetzt Möglichkeiten der Vertretung bei stationären Wahlarzt-Leistungen.
3.     Der Regelsatz ist nach wie vor der nicht unterschreitbare Einfach-Satz der Gebühren Position. In Einzelfällen ist eine zweifache Steigerung dieses Einfach-Satzes nach den Vorgaben einer Positivliste möglich.
4.     Die Möglichkeit der Analog-Bewertung von neuen Leistungen soll erhalten bleiben - allerdings muss der Patient vor Erbringung dieser Leistungen vom Umstand der Analog-Bewertung informiert werden.
5.     Wenn öffentlich-rechtliche Leistungsträger die Zahlung leisten, kann der nicht unterschreitbare Einfach-Satz unterschritten werden.
6.     Für die Rechnungslegung ist weiterhin ein allgemein verbindliches, maschinell lesbares Formular vorgesehen.
7.     Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL.) werden weiterhin nach GOÄ abgerechnet.

Gefährlicher Eingriff?
Der entscheidende Knackpunkt sei - so der Kulmbacher Augenarzt, dass die gemeinsame Kommission (GeKo) unverändert Beschlüsse mit „rechtsprägendem Charakter“ fällen wird. „Mit der Einbeziehung der privaten Krankenversicherer in die Gestaltung und Weiterentwicklung der ärztlichen Gebührenordnung wird ein Novum geschaffen und die ärztliche Unabhängigkeit aufgegeben“, so warnt Petzold. Wer einem derartigen Eingriff in die Bundesärzteordnung und den Paragraphenteil der GOÄ zustimme, „kann es nicht ernst meinen mit dem Erhalt der ärztlichen Freiberuflichkeit“, sieht sich der BVNF-Sprecher in seinem Misstrauen gegenüber den Verhandlungpartnern bestätigt.

Den ärztlichen Verbänden wurde zugesagt, dass sich die Bundesärztekammer dafür einsetzen wird, dass sie ein Gastrecht in der GeKo bekommen. Die entscheidende Frage sei: „Kann ein Gastrecht (ohne Stimmrecht) die Zustimmung der ärztlichen Verbände erkaufen? Warum sollen die Delegierten des 120. Ärztetages einer GOÄ-Novelle zustimmen, wo sie doch diese Novelle beim 119. Ärztetag mit vielen Anträgen ablehnten?“

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