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Erstellt von Gernot Petzold für den Vorstand des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte |

»Vorsicht Falle«

Die GOÄ auf dem Weg zur budgetierten Einheitsversicherung.

Die geplante GOÄ Novelle ist nach Auffassung des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte (BVNF) das Einfallstor in einen budgetierten Bewertungsmaßstab für «Nicht-GKV-Leistungen». Eindringlich warnt der zuständige Vorstandsreferent, der Augenarzt Gernot Petzold vor den Folgen der Honorarreform hin zur budgetierten Einheitsversicherung. Er fordert alle Kollegen zu aktivem Widerstand auf.

Trotz aller Appelle, Forderungen und Beschlüsse des Deutschen Ärztetages und vieler anderer Ärzteorganisationen ist die GOÄ-Novelle auf dem besten Weg, um aus einer eigenständigen Gebührenordnung eines freien Berufes zu einem budgetieren Abrechnungsinstrument für Medizinberufe zu verkommen. Nichts hat sich bezüglich der Struktur und Beschlussfähigkeit der gemeinsamen Kommission nach § 11a BÄO (GeKo) geändert. Beschlüsse der GeKo sind rechtsverbindliche Vorgaben. Das betrifft auch Beschlüsse der GeKo zur Analogbewertung. Damit wird der bisherige § 6 GOÄ Satz (2) zur Makulatur. Die einstmalige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nicht mehr wieder zu erkennen. Damit wird der nächste Schritt in Richtung Einheitsgebührenordnung aus EBM und GOÄ gegangen, wie sie für eine sogenannte "Bürgerversicherung" angedacht ist. Ärztliche Freiheiten und Kompetenzen werden ohne Not an die private Krankenversicherung und Beihilfe übertragen.

Steigerungssätze passé

Am 1.März stand der Verhandlungsführer der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt der Ärztekammer Berlin Rede und Antwort, um über den aktuellen Stand der GOÄ-Novelle zu berichten und darüber zu diskutieren. Siehe dazu unter www.aerztekammerberlin.de/40presse/15_meldungen/000079_GOAE-Fragenkatalog.html Die Möglichkeit, dass der Arzt wie bisher individuelle, der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und den Umständen angepasste Steigerungssätze wählt, gehört nach Meinung des Verhandlungsführers der BÄK der Vergangenheit an. Der Erhalt der Steigerungsfaktoren sei mit der PKV und der Beihilfe nicht verhandelbar gewesen - wohl aber mit den Ärzten. Also wurden sie einfach gestrichen. Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sei mit einem subjektiv einstellbaren Gebührenrahmen nicht vereinbar! Es gäbe nur noch festgeschriebene Erschwerniszuschläge. Und bei besonderer Schwere des Einzelfalls - den die GeKo festlegt - soll eine Steigerung auf das zweifache des Gebührensatzes möglich sein.

Keine Abweichung

Eine abweichende Honorarvereinbarung wird entgegen der heutigen Regelung erschwert, weil der Grund für den abweichenden Steigerungssatz in der Honorarvereinbarung enthalten sein muss. Der Plan für eine Negativliste die Honorarvereinbarung betreffend wurde laut Reinhardt fallen gelassen. Unverändert soll die GOÄ-Novelle auch für Wahl- und individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL) gelten. Damit nehmen PKV und Beihilfe Einfluss auf die Preisfindung auch in solchen Bereichen, die noch nicht einmal indirekt ihre Interessen berühren.

Dreijährige Testphase

Die GeKo hat nach wie vor die Aufgabe, die Kostenentwicklung in den ersten drei Jahren zu evaluieren. Bei nicht nachvollziehbaren Preisentwicklungen ergreift die GeKo geeignete Gegenmaßnahmen. Kommt keine Einigkeit unter den GeKo-Mitgliedern zustande, entscheidet das Bundesgesundheitsministerium über eine Neubewertung der Preise. BÄK und PKV können Modellvorhaben zur Verbesserung der Versorgungsstruktur und Versorgungsqualität erproben und evaluieren. Auch damit wird Regelungskompetenz von der ärztlichen Selbstverwaltung auf die Krankenkassen - dieses Mal die PKV - übertragen. Das gab es bisher nur im Sozialgesetzbuch V.

Letzte Chance

Noch ist die GOÄ-Novelle in einem demokratischen Abstimmungsprozess. Jede Ärztin und jeder Arzt haben die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen. Jede Ärztin und jeder Arzt mögen sich an ihre Delegierten des ärztlichen Kreisverbandes wenden und diese mit Nachdruck darauf verpflichten, dieser GOÄ-Novelle nicht zuzustimmen. Jede Ärztin und jeder Arzt soll sich an die jeweilige Landesärztekammer wenden und dort darauf drängen, dass die zuständige Landesärztekammer so wie die Berliner Landesärztekammer die geplante GOÄ-Novelle ablehnt. Weitergehende Maßnahmen sollten wir uns vorbehalten und wenn nötig alle gemeinsam ergreifen.

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Dr. Gernot Petzold, Augenarzt
Dr. Gernot Petzold, Augenarzt