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Erstellt von Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde |

Der-Sieben-Meilen Plan

Neubauergutachten – Der Diagnose folgt die Therapie

Es nützt nichts, angesichts der Bedrohung durch die brisanten Fakten im »Neubauer-Gutachten«, wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen zu bleiben. Es muß gehandelt werden!

Der bayerische Facharztverband hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode für Lösungen eingesetzt und will dieses nach der nun vorliegenden Analyse auch weiterhin tun. Wir haben deshalb einen Forderungs- und Handlungskatalog zusammengestellt, der es ermöglichen wird, das Problem Stück für Stück anzugehen.

  1. Hauptursache für das derzeitige Versorgungsdilemma ist die Budgetierung der Gesamtvergütung.
    Die Hauptforderung an die Politik muss die Beseitigung der Budgetierung sein!

  1. Die Renovierung des EBM darf sich nicht im Kleinklein einzelner Ziffern verlieren – es bedarf einer Kernsanierung, die dem Grundsatz folgt, dass die ärztliche Leistung das Prä(?) der Kalkulation sein muss und die dazu notwendige Technik kostendeckend zu finanzieren ist. Gleichzeitig muss endlich auch der kalkulatorische Arztlohn auf ein adäquates Niveau gehoben werden. Das Feigenblatt der sog. „Punktsummenneutralität“ muss endlich fallen. Und es sollte möglich sein, bei begrenzter Vergütung auch nur begrenzte Leistung anzubieten. Das Morbiditätsrisiko gehört zurück in die Krankenkassen und nicht in die Arztpraxis.

  1. Die ärztlichen Grundleistungen müssen – so lange es noch ein Budget gibt – aus dem Budget herausgenommen werden, damit sich ärztliche Arbeit am Patienten wieder lohnt und nicht Quartal für Quartal QZVs und andere „Schmankerl“ bedient werden müssen, um die Praxis betriebswirtschaftlich führen zu können. Grundleistungen macht jeder von uns jeden Tag!

  1. Komplexe sind wieder in Einzelleistungen zu überführen. Denn es soll wieder möglich werden, einen Patienten auch konservativ zu behandeln, statt ihn in der Verzweiflung einer relativ indizierten Reparaturmedizin zuführen zu müssen. Ärztliches Handeln muss als Prämisse für eine adäquate Behandlung finanziell lukrativ werden.

  1. Aus dem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) muss eine Hamsterradvermeidungsmaßnahme werden und nicht das Hamsterrad noch mehr anfeuern, wie dies in Bayern der Fall war, bei gleichzeitiger Bemessung durch eine Fallzahlobergrenze für die gesamte Fachgruppe.

  1. Patientenbehandlung und nicht –steuerung ist die Sache des Arztes. Steuerungselemente müssen von der Kasse respektive durch den Patienten (z.B. mittels sozial abgefederter Selbstbeteiligung) erfolgen. Ambulant vor stationär darf nicht nur bei der ärztlichen Behandlung gelten, sondern eben auch in der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Hier sollte die Politik ein klares Bekenntnis zum niedergelassenen, selbständigen Arzt abgeben.

  1. Die GOÄ ist – wie das Neubauer-Gutachten mehr als deutlich zeigt – das zweite Standbein der ärztlichen Versorgung. Es darf auf keinen Fall politischen Spielereien geopfert werden. Derzeit arbeitet die BÄK einer Bürgerversicherung zu, in dem sie die GOÄ mit aller Macht „ebmisiert“ und damit Herrn Lauterbach ein Argument für die Bürgerversicherung liefert. Das kann er nur, wenn die GOÄ ähnlich „billig“ und kontrollierbar wird, wie der derzeitige EBM. Deshalb darf Montgomery diesen Weg nicht weiter beschreiten!

Das ist unser »Sieben-Meilenstein-Plan« für die künftige Arbeit in KV und Ärztekammern.

Wenn Sie unserer Meinung sind:

Wählen Sie Bayerischer Facharztverband Liste 6 – »einsetzen statt aussitzen«!



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Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde
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